Wie funktioniert Sozialbegleitung?
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Anträge auf Sozialbegleitung werden von Angehörigen, Betroffenen, Sozialarbeiter*innen, Ärzt*innen oder psychosozialen Zentren an den Verein gestellt.
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In einem Vorgespräch werden die Wünsche der/des Klientin/Klienten geklärt.
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Nach Auswahl eines/einer geeigneten Begleiterin wird der Erstkontakt hergestellt. Wenn Klient*in und Begleiter*in eine Zusammenarbeit für mögich halten, werden
weitere Treffen (wann, wo, wie) vereinbart. Vorgaben sind Regelmäßigkeit und Zuverlässigkeit der Kontakte.
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Sozialbegleitung wird als Praxis bei verschiedenen Studien und Ausbildungen (z.B. Sozial- und Lebensberater*innen) anerkannt.
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